Klasse B Code 111 (125er) | |
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125er |
Klasse B Code 111 - 125er: Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max 125 ccm Hubraum, max 11kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS) |
Der Weg zum Führerschein: Mindestens fünf Jahre ununterbrochener Besitz der Klassse B, keine Probezeit mehr. Sechs Fahrstunden, keine Theoriestunden, keine Theorie- und Praxisprüfung. Nach zwei Jahren ununterbrochener Besitz des Codes 111 werden die sechs Fahrstunden für die Ausbildung der Klasse A1 angerechnet. Für A2 und A keine Anrechnung! | |
Zusätzliche Info: gültig nur in Österreich, Italien, Lettland Mit Einschränkungen: Spanien (3 Jahre Besitz Klasse B), Portugal (Mindestalter 25Jahre) u. Tschechien (nur Automatikfahrzeuge) Luxemburg hat Code 111 mit 19.01.2013 nicht weiter übernommen. |
A1 | |
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A1 |
A1 - 125er: Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max 125 ccm Hubraum, max 11kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS) |
Der Weg zum Führerschein: Mindesalter 15 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die B Ausbildung mit dem L17-Modell begonnen werden. - Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden (entfällt falls B-Führerschein schon vorhanden). - Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 6 Stunden. - Praxisausbildung: 14 Fahrstunden. - Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 16. Geburtstag) - Führerschein auf Probe 3 Jahre aber mindestens zum 21. Geburtstag! - 2. Phase: 2 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining. Mindestens 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach der Prüfung). |
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Zusätzliche Info: gilt in der gesamten EU, wird nicht automatisch zu A2 oder A! |
A2 | |
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A2 |
A2: Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max 35kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg Eigengewicht und ungedrosselt mit max. doppelter Leistung. |
Der Weg zum Führerschein: Mindesalter 17 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die B Ausbildung begonnen werden. Ohne Besitz Klasse A1: - Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden (entfällt falls B-Führerschein schon vorhanden). - Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 6 Stunden. - Praxisausbildung: 14 Fahrstunden. - Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 18. Geburtstag) - 2. Phase: 2 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining. Mindestens 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach der Prüfung). Bei Besitz der Klasse A1: keine Theorie, enweder 7 Fahrstunden oder Praxisprüfung! keine 2. Phase! |
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Zusätzliche Info: gilt in der gesamten EU, wird nicht automatisch zu A! |
A | |
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A |
A: Motorräder mit oder ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung |
Der Weg zum Führerschein: Ohne Besitz Klasse A1 oder A2: Mindesalter 23 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, - Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden (entfällt falls B-Führerschein schon vorhanden). - Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 6 Stunden. - Praxisausbildung: 14 Fahrstunden (über 39Jahre - 16 Fahrstunden) - Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 24. Geburtstag) - 2. Phase: 2 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining. Mindestens 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach der Prüfung). Bei Besitz der Klasse A1: Mindesalter 23 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, keine Theorie, Praxisprüfung! keine 2. Phase! Bei Besitz der Klasse A2: Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2, keine Theorie, enweder 7 Fahrstunden oder Praxisprüfung! keine 2. Phase! |
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Zusätzliche Info: gilt in der gesamten EU, wird nicht automatisch zu A! |