Klasse B Code 111 (125er)

125er

Klasse B Code 111 - 125er: Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max 125 ccm Hubraum, max 11kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)
Der Weg zum Führerschein: Mindestens fünf Jahre ununterbrochener Besitz der Klassse B, keine Probezeit mehr. Sechs Fahrstunden, keine Theoriestunden, keine Theorie- und Praxisprüfung. Nach zwei Jahren ununterbrochener Besitz des Codes 111 werden die sechs Fahrstunden für die Ausbildung der Klasse A1 angerechnet. Für A2 und A keine Anrechnung!

Zusätzliche Info: gültig nur in Österreich, Italien, Lettland

Mit Einschränkungen: Spanien (3 Jahre Besitz Klasse B), Portugal (Mindestalter 25Jahre) u. Tschechien (nur Automatikfahrzeuge)

Luxemburg hat Code 111 mit 19.01.2013 nicht weiter übernommen.

 

A1

A1

A1 - 125er: Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max 125 ccm Hubraum, max 11kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)

Der Weg zum Führerschein: Mindesalter 15 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die B Ausbildung mit dem L17-Modell begonnen werden.

- Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden (entfällt falls B-Führerschein schon vorhanden).

- Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 6 Stunden.

- Praxisausbildung: 14 Fahrstunden.

- Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 16. Geburtstag)

- Führerschein auf Probe 3 Jahre aber mindestens zum 21. Geburtstag!

- 2. Phase: 2 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining.

Mindestens 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach der Prüfung).

Zusätzliche Info: gilt in der gesamten EU, wird nicht automatisch zu A2 oder A!

 

A2

A2

A2: Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max 35kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg Eigengewicht und ungedrosselt mit max. doppelter Leistung.

Der Weg zum Führerschein: Mindesalter 17 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die B Ausbildung begonnen werden.

Ohne Besitz Klasse A1:

- Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden (entfällt falls B-Führerschein schon vorhanden).

- Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 6 Stunden.

- Praxisausbildung: 14 Fahrstunden.

- Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 18. Geburtstag)

- 2. Phase: 2 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining.

Mindestens 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach der Prüfung).

Bei Besitz der Klasse A1:

keine Theorie, enweder 7 Fahrstunden oder Praxisprüfung!

keine 2. Phase!

Zusätzliche Info: gilt in der gesamten EU, wird nicht automatisch zu A!

 

A

A

A: Motorräder mit oder ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung

Der Weg zum Führerschein:

Ohne Besitz Klasse A1 oder A2: Mindesalter 23 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn,

- Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden (entfällt falls B-Führerschein schon vorhanden).

- Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 6 Stunden.

- Praxisausbildung: 14 Fahrstunden (über 39Jahre - 16 Fahrstunden)

- Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 24. Geburtstag)

- 2. Phase: 2 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining.

Mindestens 2 Monate danach eine Perfektionsfahrt (4 bis 14 Monate nach der Prüfung).

Bei Besitz der Klasse A1: Mindesalter 23 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn,

keine Theorie, Praxisprüfung!

keine 2. Phase!

Bei Besitz der Klasse A2: Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2,

keine Theorie, enweder 7 Fahrstunden oder Praxisprüfung!

keine 2. Phase!

Zusätzliche Info: gilt in der gesamten EU, wird nicht automatisch zu A!