F (Traktor) | |
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Klasse F: - Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrenden und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h - Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmachine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht. - Sonderkraftfahrzeuge |
Der Weg zum Führerschein:
Mindesalter 15 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die B Ausbildung mit dem L17-Modell und die A1 Ausbildung begonnen werden. - Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden (entfällt falls B-Führerschein schon vorhanden). - Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 4 Stunden. - Praxisausbildung: 4 Fahrstunden. - Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 16. Geburtstag) |