Klasse B | |
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Klasse B: Kraftwagen (mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit höchstens acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg. Die Klasse B umfasst innerhalb Österreichs außerdem KFZ mit drei symmetrisch angeordneten Rädern, wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat. |
Der Weg zum Führerschein L17: Mindesalter 15 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die A1 und F Ausbildung begonnen werden. - Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden. - Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 12 Stunden. - Praxisausbildung: Fahrstunden, 3000 km mit Eigenfahrzeug, Begleitende Schulungen mit Eignefahrzeug in Fahrschule, Perfektionsschulung. - Theorie und Praxisprüfung, Praxisprüfung kann wahlweise mit Eigen- od. Schulfahrzeug stattfinden.
- Führerschein auf Probe bis 21. Geburtstag, mindestens aber 3 Jahre. - 2. Phase: 3 bis 9 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch, 6 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung eine Perfektionsfahrt.
Die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (L17) wird nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) nur in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark anerkannt. |
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Der Weg zum Führerschein (18 Jahre): Mindesalter 17 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die A2,C,CE und F Ausbildung begonnen werden. - Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden. - Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 12 Stunden. - Praxisausbildung: Vollausbildung: - 18 Fahrstunden (Mindeststundenanzahl) - Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 18. Geburtstag), Praxisprüfung muss mit Schulfahrzeug stattfinden.
Dualausbildung: - 12 Fahrstunden (Mindeststundenanzahl) und 1000 km mit Eigenfahrzeug. - Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 18. Geburtstag), Praxisprüfung kann wahlweise mit Eigen- od. Schulfahrzeug stattfinden.
-Führerschein auf Probe mindestens 3 Jahre. - 2. Phase: 2 bis 4 Monate nach Führescheinprüfung erste Perfektionsfahrt, 3 bis 9 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch, 6 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung zweite Perfektionsfahrt. Zwischen erster und zweiter Perfektionsfahrt müssen 3 Monate liegen. |