Gültigkeitsdauer von neu ausgestellten Führerscheinen |
---|
Führerscheine der Klasse AM, A1, A2, A, B, BE und F, die nach dem 19 Jänner 2013 ausgestellt werden, sind nur mehr 15 Jahre gültig, die Lenkberechtigung selbst wird auch künftig unbefristet erteilt (kein Prüfung, keine Arzt usw. notwendig).
Eine Befristung der Lenkberechtigung ist lediglich bei ärztlichen Auflagen und den Klassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E und DE vorgesehen.
Führerscheine und Mopedausweise, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, müssen vor dem 19. Jänner 2033 in einen neuen Kartenführerschein umgeschrieben werden. |